Girokonto Zinsen

Auf das klassische Girokonto bekommt man bei den meisten Banken überhaupt keine Zinsen. Ausnahmen bestätigen hier die Regel, was allerdings nur dann der Fall ist, wenn man ständig eine bestimmte Summe auf dem Girokonto verfügbar hält. Diese kann unter Umständen ganz schön hoch sein, vor allem wenn man sich die Angebote zum gewerblichen Girokonto anschaut. Deshalb sollte man sich sehr genau überlegen, ob man sein Erspartes wirklich auf dem Girokonto parken möchte oder ob man nicht lieber andere Anlageformen nutzt, bei denen das Geld genauso sicher ist und bei denen man ebenfalls finanziell völlig flexibel bleiben kann.

Eine gute Möglichkeit dafür steht mit dem Tagesgeldkonto zur Verfügung. Dieses wird ohnehin von fast jeder Bank als Ergänzung zum Girokonto angeboten und die hier erzielbaren Zinsen liegen bei einem Vielfachen dessen, was sich an Zinsen auf einem Girokonto erzielen lässt. Allerdings ist deren Gültigkeit immer nur auf einen Kalendertag beschränkt, wobei aktuelle Werbeaktionen einiger Banken beweisen, dass man hierbei teilweise für Neukunden bereit ist, eine mehrmonatige Frist der Zinsgarantie anzubieten. Das Girokonto dient dabei als Verrechnungskonto für die Transaktionen, mit denen Geld auf dem Tagesgeldkonto gut geschrieben oder abgezogen werden soll. Eine solche Umbuchung lässt sich binnen weniger Minuten durchführen, so dass man über das auf dem Tagesgeldkonto liegende Vermögen genauso schnell verfügen kann, als wenn man es auf dem Girokonto belassen hätte.

Sowohl das Girokonto als auch das Tagesgeldkonto gelten bei den rechtlich in Deutschland beheimateten Banken als sehr sicher, denn sie gehören durchweg dem deutschen Einlagensicherungsfonds an, der derzeit in der Lage ist, die Einlagen aller Kunden bei den Mitgliedsbanken vollständig garantieren zu können. Entscheidet man sich beim Girokonto und beim Tagesgeldkonto für einen Anbieter mit rechtlichem Sitz im Ausland, sollte man sich darauf nicht verlassen, denn es gibt durchaus auch einige europäische Länder, bei denen eine gesetzliche Garantie zur Einlagensicherung lediglich bis zu einem Betrag von 20.000 Euro vollständig abgegeben werden kann.